AUSLÄNDISCHE STUDENTEN, DIE IM AUSLAND WOHNEN
VORBEMERKUNG
Die in ausländischer Sprache Unterlagen müssen mit einer amtlichen Übersetzung auf Italienisch eingereicht werden. Die entsprechenden Unterlagen müssen im Moment der Einschreibung zur Universität abgegeben werden.
1. Einschreibungsantrag
2. Sonderfälle
3. Vorbeugende Bewertung der Bewerbungen
4. Einschreibungen mit erleichterten Bedingungen
5. Einreisevisum aus Ausbildungsgründen
6. Verpflichtungen im Moment der Ankunft in Italien
7. Unterlagen, um an den Zulassungsprüfungen teilzunehmen
8. Zulassung mit Vorbehalt
9. Prüfung für die Kenntnis der italienischen Sprache
10. Freistellung von der Prüfung für die Kenntnis der italienischen Sprache
11. Zulassungsprüfungen
12. Ergebnisse der Zulassungsprüfungen und Bildung der Ranglisten
13. Verfügbare Stellen im Bereich der einzelnen Kurse
14. Einschreibung
15. Wiedergabe der Unterlagen
16. Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung
1 Einschreibungsantrag
A. Die an Studiengängen und Magister-Studiengängen im einzigen Studienabschnitt interessierten Studenten müssen:
An der italienischen Vertretung im Herkunftsland den originellen Antrag mit zweifacher Ausfertigung einreichen
- Wenn sie ein Zeugnis haben, dann müssen sie nur einen Studiengang wählen, für den die Universität eine bestimmte Stellenanzahl entschieden hat.
- Wenn sie ein fünfjährliches Zeugnis haben, dann können sie einen Kurs unabhängig von der Stellenanzahl wählen.
In beiden Fällen wird der Antrag von der diplomatisch-konsularischen Vertretung mit Vorbehalt
angenommen.
Unterlagen, die obligatorisch dem Antrag beizufügen sind:
a) das originelle Schlusszeugnis, das nach mindestens 12 Schuljahren erzielt worden ist, oder ein Ersatzzeugnis laut Gesetz;
b) eine Bescheinigung, die das Bestehen der akademischen Eignungsprüfung bezeugt.
Wenn das Schlusszeugnis nach weniger als 12 Schuljahren erzielt worden ist, dann muss man die folgenden Unterlagen beifügen:
- eine Bescheinigung, die den akademischen Studiengang bezeugt;
- ein Fachhochschuldiplom, das in einer Hochschule erzielt wurde.
B. Die an den Magister-Studiengängen nicht im einzigen Studienabschnitt interessierten Studenten:
- wenn sie ein im Ausland bei einer Universität oder bei einer Fachhochschule erzieltes Zeugnis haben, müssen sie an der italienischen Vertretung im Herkunftsland, den originellen Einschreibungsantrag mit zweifacher Ausfertigung einreichen.
Die Liste der Kurse und der entsprechenden Stellenanzahl sind auf der Web-Seite des Ministero dell’Istruzione, dell’Università e della Ricerca oder auf den folgenden Web-Seiten einsehbar:
- www.miur.it studiare in Italia (in Italien studieren)
- www.miur.it studenti e diritto allo studio > studenti stranieri (Studenten und Recht auf Bildung > ausländische Studenten)
- MAE: www.esteri.it politica estera > politica culturale > attività > cooperazione universitaria > iscrizione studenti stranieri (Aussenwirtschaftspolitik >Kulturpolitik > Aktivität- Universitätszusammenarbeit > Einschreibung der ausländischen Studenten).
Die Liste wird auch von den Universitäten und den italienischen Vertretungen im Ausland an die
Öffentlichkeit gebracht.
Die Anträge von denen, die noch nicht das Zeugnis haben, obwohl sie den Studiengang
abgeschlossen haben, werden mit Vorbehalt angenommen.
Unterlagen, die dem Antrag obligatorisch beizufügen sind
- Ein bei einer Universität erzieltes Zeugnis;
- Ein Fachhochschulediplom, das die Fortsetzung der Universitätsstudien ermöglicht;
- Eine Bescheinigung, die die abgelegten Prüfungen bezeugt;
- 2 Passbilder (eins von denen muss von der zuständigen italienischen Vertretung beglaubigt werden).
2 Sonderfälle
Die Bewerber können ihren Antrag bei der italienischen Vertretung in einem Drittland einreichen. Wenn das Zeugnis von einer Schule ausgestellt wird, die eine verschiedene Ordnung im Vergleich zu der des Landes, wo der Bewerber wohnt, oder wo er studiert oder studiert hat, muss man dem Zeugnis eine Beglaubigung und eine Werterklärung der italienischen Vertretung beifügen.
3 Vorbeugende Bewertung der Bewerbungen
Die Studenten haben die Möglichkeit, durch Informatikmittel oder Kommunikationsmittel, sich mit der ausgewählten Universität in Verbindung zu setzen, um den Studiengang zu wählen und die Unterlagen zu einreichen, so dass es eine vorbeugende Bewertung der Bewerbungen möglich ist.
4 Einschreibungen mit erleichterten Bedingungen
Der Student kann dem Antrag einen der folgenden Unterlagen beifügen:
- Diplome für die italienische Sprache und Kultur, die bei den Università per Stranieri di Perugia e di Siena erzielt worden sind.
- Befugnisbescheinigungen der italienischen Sprache, die in Italien oder im Ausland ausgestellt worden sind (Università per Stranieri di Perugia, Università per stranieri di Siena, Università di Roma Tre, Università per stranieri non statale legalmente riconosciuta “Dante Alighieri di Reggio Calabria ; Società “Dante Alighieri”);
- In anderen Universitäten erzielte Ausbildungszeugnisse.
5 Einreisevisum aus Ausbildungsgründen
Das Einreisevisum aus Ausbildungsgründen ist der einzige gültige Ausweis, um die Universitätseinschreibung zu ermöglichen.
Um das Einreisevisum aus Ausbildungsgründen und die Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten, muss der ausländische Student nachweisen, dass er in der Lage ist, seinen Unterhalt bestreiten zu können. Er muss Garantie von mindestens 350,57 Euro im Monat geben. Die Bewerbung an einem Stipendium der italienischen Regierung ist keine wirtschaftliche Garantie zu betrachten.
Für den Versicherungsschutz, die ärztlichen Behandlungen und Krankenhausbehandlungen sind die folgenden Lösungen genehmigt:
a) eine konsularische Erklärung, die die Gesundheitsversorgungsrecht bezeugt;
b) eine ausländische Versicherungspolice mit konsularischer Erklärung über ihrer Gültigkeit in Italien, der Dauer und den Beihilfegewährungen;
c) eine Versicherungspolice mit staatlichen Behörden.
6 Verpflichtungen im Moment der Ankunft in Italien
Innerhalb von acht Tagen nach der Ankunft in Italien müssen die Bewerber den Aufenthaltsgenehmigungsantrag aus Ausbildungsgründen zum ständigen Hauptpolizeiamt der Stadt, in der sie leben werden, einreichen. Der Antrag kann durch das Postamt eingereicht werden. Später wird der ausländische Student vom Hauptpolizeiamt per sms und Einschreiben einberufen. Alle Informationen über dem Verfahren können auf der folgenden Web-Seite erworben werden:
- www.portaleimmigrazione.it für die allgemeinen Informationen.
Oder:
- Durch die kostenlose Telefonnummer 800.309.309;
- Durch die kostenlose Telefonnummer 803.160, um die Adresse der zugelassenen Postamte zu erfahren.
Die kroatischen Pendelstudenten und die Ausländer, die in der Republik San Marino wohnen,
brauchen die Aufenthaltsgenehmigung nicht einzureichen, weil die Einschreibung auch kann
nur mit dem Einreisevisum eingereicht werden.
7 Unterlagen, um an den Zulassungsprüfungen teilzunehmen
Im Moment der Prüfungen müssen die Bewerber den Reisepass mit Einreisevisum, die
Aufenthaltsgenehmigung oder die Bescheinigung des Antrags der Aufenthaltsgenehmigung
haben.
8 Zulassung mit Vorbehalt
Die Bewerber werden zur Prüfungen in den folgenden Fällen mit Vorbehalt zugelassen:
1. wenn sie in Erwartung der Aufenthaltsgenehmigung sind;
2. wenn die Anträge und die gesandten Unterlagen mit den Studienunterlagen noch nicht
vollständig sind.
9 Prüfung für die Kenntnis der italienischen Sprache
Die Prüfung für die Kenntnis der italienischen Sprache ist für jeden Kurs obligatorisch und
erfolgt im von jedem Bewerber ausgewählten Universitätssitz.
Wer die Prüfung für die Kenntnis der italienischen Sprache nicht bestanden hat, darf die anderen
Prüfungen nicht ablegen.
10 Freistellung von der Prüfung für die Kenntnis der italienischen Sprache
Die folgenden Studenten sind von der Prüfung für die Kenntnis der italienischen Sprache freigestellt:
Für die Einschreibungen an den Kursen für das Lehramt im einzigen Studienabschnitt
- a) Die Studenten, die ein fünfjährliches Abschlusszeugnis haben (oder auch ein vierjährliches Zeugnis, wenn sie es in einer italienischen Schule im Ausland erzielt haben);
- b) Die Studenten, die ein in Argentinien erzieltes Zeugnis haben (mit dem Schlusstitel der SCUOLA MEDIA vergleichbar ist) und, die einen fünfjährlichen Kurs der italienischen Sprache besucht haben;
- c) Die Studenten, die ein Diplom der italienischen Sprache und Kultur bei den Università per Stranieri di Perugia e di Siena erzielt haben;
- d) Die Studenten, die ein Zeugnis für die italienische Sprache (Stufe C1 und C2 des Europarates) bei den Terza Università degli Studi di Roma, Università per Stranieri di Perugia e Siena, Università „Dante Alighieri“ in Reggio Calabria oder bei anderen Kulturinstituten für die italienische Sprache und Kultur im Ausland erzielt haben.
Für die Einschreibungen an den Kursen für das Lehramt nicht im einzigen Studienabschnitt
Die folgenden Studenten sind von der Prüfung für die italienische Sprache freigestellt, aber es
gibt eine begrenzte Stellenanzahl für die ausländischen Bürger, die im Ausland wohnen:
- Die Studenten, die ein Zeugnis für die italienische Sprache (Stufe B2 des Europarates) bei den Terza Università degli Studi di Roma, Università per Stranieri di Perugia e Siena, Università „Dante Alighieri“ in Reggio Calabria oder bei anderen Kulturinstituten für die italienische Sprache und Kultur im Ausland erzielt haben.
- Die Bewerber, die einen Kurs in anderen Universitäten besuchen haben und eine Bescheinigung für die Ausstellung des Einreisevisums der Terza Università degli Studi di Roma, Università per Stranieri di Perugia e Siena, Università „Dante Alighieri“ in Reggio Calabria erzielt haben.
- Die Bewerber, die eine Bescheinigung der Kenntnis der italienischen Sprache haben, die
für die Ausstellung des Einreisevisums der Terza Università degli Studi di Roma,
Università per Stranieri di Perugia e Siena, Università „Dante Alighieri“ in Reggio
Calabria ausgestellt worden ist.
11 Zulassungsprüfungen
Die Zulassungsprüfungen sind obligatorisch. Die Prüfungsdaten werden in den
Ausschreibungen der Universität veröffentlicht. Die Beteiligung an den Zulassungsprüfungen
für die Kurse mit begrenzter Stellenanzahl ist von dem Einschreibungsantrag aber auch von
selbständigen Modalitäten der Universität abhängig.
12 Ergebnisse der Zulassungsprüfungen und Bildung der Ranglisten
Innerhalb von fünfzehn Tagen nach der Zulassungsprüfung für die Kurse mit begrenzter
Stellenanzahl veröffentlicht jede Universität zwei Ranglisten (eine für jeden Kurs) der
Bewerber, die die Prüfung bestanden haben.
13 Verfügbare Stellen im Bereich der einzelnen Kurse
Die Studenten, die in der Rangliste für die Kurse mit begrenzter Stellenanzahl nicht sind,
können:
- A) Einen Zulassungsantrag für einen anderen Kurs bei dem selben Universitätssitz einreichen;
- B) Einen Zulassungsantrag für denselben Kurs aber in einem anderen Universitätssitz einreichen.
14 Einschreibung
Die Einschreibungsinformationen sind bei jedem Universitätssitz zur Verfügung. Falls der ausländische Student im Moment der Einschreibung keine Aufenthaltsgenehmigung hat, wird seine Einschreibung bis zum 31. März des darauffolgenden Jahres mit Vorbehalt angenommen.
15 Wiedergabe der Unterlagen
Die nicht angenommenen Bewerber werden innerhalb von dem 31. März des darauffolgenden Jahres durch die Post die Einschreibungsunterlagen bekommen.
Die Bewerber, die die Prüfungen nicht bestanden haben und an anderen Kursen nicht angenommen werden, müssen aus Italien innerhalb dem Fristablauf des Einreisevisums oder der Aufenthaltsgenehmigung aus Ausbildungsgründen ausreisen.
16 Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung
Die Studenten, nach der Einschreibung an einem Kurs, müssen am ständigen Hauptpolizeiamt die Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung mindestens dreiβig Tage vor dem Fristablauf einreichen.
Die Aufenthaltsgenehmigungen aus Ausbildungsgründen werden an den Studenten verlängert, die im ersten Studienjahr eine Jahresprüfung und in den folgenden Studienjahren mindestens zwei Jahresprüfungen bestehen. Außerdem kann die Aufenthaltsgenehmigung auch aus gebührend bewiesenen schweren gesundheitlichen Gründen verlängert werden, auch wenn der Student nur eine Prüfung bestanden hat.
Die Adressen der italienischen Universitäten sind auf der MIUR Web-Seite zur Verfügung:
www.miur.it > studenti e diritto allo studio (Studenten und Recht auf Bildung) > cerca università (Suche Universität); università> atenei (Universität > Athenäum).





