Aus- und Fortbildung
Die Hochschulausbildung ist eine große, offene Baustelle. Erfahrungen, die gestern nicht realisierbar schienen, wie die von Lehrstühlen zugunsten von Betrieben, von innerbetrieblichen Abschlussarbeiten, von Projektarbeiten, von betriebsstammenden Vertragsdozenten, von parallellaufenden Praktika und Diplomen, von der Gutschrift beruflicher Erfahrungen, sind heute möglich.
HOCHTECHNISCHE AUSBILDUNG
Für einen raschen Einstieg in die Berufswelt, der immer höhere Qualifizierungsanforderungen stellt sowie immer spezifischere Fachkenntnisse verlangt, sind Studiengänge für die Hochtechnische Bildung und Ausbildung (IFTS) eingeführt worden, die laut Gesetz Nr. 144 vom Mai 1999, für Jugendliche und Erwachsene sowie Beschäftigte und Arbeitslose bestimmt sind, die nach dem Hochschulabschluss eine Spezialisierung bzw. eine Fachausbildung erwerben möchten.. Die IFTS-Kurse, die zwischen 2 und 4 Semester bzw. von 1200 bis 2400 Stunden dauern, weisen folgende Merkmale auf:
- sind Berufsbildern mit weitgehender Aufgebbarkeit auf dem Arbeitsmarkt gerichtet;
- sind gemeinsam von Universitäten, Berufsausbildungsinstituten, Hochschulen und Betrieben entworfen und realisiert;
- sind nach bundesweiten Protokollen von jedem Land auf der Basis des eigenen Bedarfs veranstaltet;
- sind zum Teil von Dozenten aus Schulen, Universitäten und Berufsausbildungsinstituten und zum anderen Teil von Experten aus der Arbeits- und Berufsmarkt veranstaltet;
- sind mit Praktika bzw. praktischen Übungen für mind. 30% der Kursdauer organisiert.
Am Ende der Kurse wird eine gültige Fachausbildungsbescheinigung erteilt, die mit der Angabe der für ein späteres Studium auf dem ganzen Landesgebiet verwendbaren Leistungspunkte versehen ist.
Genauere Auskünfte über die Kurse und deren Rechtsvorschriften sind auf der Internetseite des Ministeriums für Bildung, Universität und Forschung abrufbar: www.istruzione.it/argomenti/ifts/home.shtml
DAUERHAFTE AUSBILDUNG
Die dauerhafte Ausbildung ist in all entwickelten Ländern in starkem Ausbau. Innerhalb vom OECD-Block [Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung] versteht man unter dauerhafter Ausbildung eine „andauernde Berufsausbildung hohen Niveaus“ (continuing professional education), die sich in jeder den Erwachsenen gerichteten Bildungsform verwirklicht; die schon in Besitz einer früheren Qualifizierung und/oder einer gleichwertigen beruflichen Erfahrung „Auszubildenden“ bekommen damit die Möglichkeit, ihre Kenntnisse bzgl. der eigenen Beschäftigung nicht nur auf dem Laufenden zu halten sondern auch zu erweitern. Jede einzelne Universität kann infolge des Reformgesetzes über Studienordnungen vom 1990 (Gesetz vom 19.11.1990, Nr. 341, Art. 6) Bildungskurse und externe Kultur- und Bildungsangebote fördern - darunter sowohl die kulturelle Erwachsenfortbildung als auch die dauerhafte (berufsbegleitende) Ausbildung von Berufstätigen. Ferner können die Hochschulen laut dem Ministerialerlass vom 22.10.2004, Nr.270, Art.3 „wissenschaftliche Fortbildungskurse sowie höhere, dauerhafte und ausbildungsbegleitende Kurse, auf dem erfolgreichem Studiumsabschluss folgend, in die eigene Studienordnungen eingliedern und veranstalten - am deren Ende Masterabschlüsse ersten und zweiten Niveaus erteilt werden“. Wenn auch in Sachen Fortbildung mehrere Gesetze erlassen wurden, liegen wohl auf diesem Gebiet keine strengen Vorschriften über kursbestimmende Formen. Die Kurse entstehen oftmals auf Wunsch von Betrieben, Anstalten und Berufsverbänden.





