Zusammenarbeit
Die Gründe der Zusammenarbeit zwischen Universität und Unternehmen können auf den wachsenden internationalen Wettstreit sowie auf die Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse und die Ausbildung von Arbeitskräften zurückgeführt werden.
Der Übergang von einer Konsumgesellschaft zu einer Wissensgesellschaft hat die Unternehmen auf die Universität Aufmerksam gemacht - d.h. von der Herstellung einzig von materiellen Gütern bis zu einem überfeinerten, von nicht materiellen Gütern, sprich Dienstleistungen, Know-how, Information, Forschung, Resourcenausbildung, Herstellung oder Verbreitung von Wissen, beherrschten Produktionssystem. Das Niveau und die Gesamtheit der wissenschaftlichen Erkenntnisse, die der Produktionswelt heutzutage zugrunde liegen, machen die Zusammenarbeit mit der Universität erforderlich.
Man kann fünf Erfolgsfaktoren in der Zusammenarbeit zwischen Unternehmern und Akademikern erkennen: die Qualität der zwischenmenschlichen Beziehungen, das gegenseitige Vertrauen, die Geduld, die Flexibilität, das Ix-Großen-Denken.
Wenn man die konkreten Formen der Zusammenarbeit betrachtet, kann man zwei typischen Erfahrungen erkennen: die Grundzusammenarbeit und die institutionelle Zusammenarbeit.
Die Grundzusammenarbeit hat als Hauptdarsteller die Fachbereiche einer Hochschule und die einzelnen Unternehmen und erfüllt vier Grundbedürfnisse: Beurkundung, Forschung, Beratung und Lehre.
Beurkundung: die Instituten und die Hochschulfachbereiche durchführen Routine-Aktivitäten technischer Art, wie z.B., Analysen, Untersuchungen, Eichungen, Nachweise, Überprüfungen und Erfahrungen. Die Analysen werden realisiert und beurkundet im Auftrag von öffentlichen Anstalten und Betrieben. Die Hochschuleinrichtungen durchführen aus diesem Grund Versuchsproben zur Bescheinigung der Wirksamkeit bestimmter Industrieprodukte. Die Beurkundung dieser Versuchsproben wird dann zur Voraussetzung für die Vermarktung der untersuchten Erzeugnisse.
Der Forschungsvertrag ist die bedeutendste Form der Zusammenarbeit v.a. im Bezug auf technologische Erneuerungen. Der Vertrag fördert und regelt ein Forschungsprogramm, in dessen Mittelpunkt wissenschaftliche Grenzthemen mit hohem Erneuerungsbestreben stehen und derer Umsetzung eine mittelfristige Dauer und entsprechende ökonomische und menschliche Ressourcen verlangt.
Der Beratungsvertrag bestätigt eine Form der Zusammenarbeit, deren technisch-wissenschaftlicher Inhalt von dem des Forschungsvertrags abweicht; üblicherweise geht es darum, in der kurzfristigen Periode für bestimmte, mit der Produktionstätigkeit eng verbundene Probleme Lösungen zu liefern. Darunter im Beratungsbereich, die Vereinbarungen über gegenseitigen Informationsaustausch, die technische Betreuung für die Verwendung von Datenbanken oder technisch-wissenschaftlichen Ausstattungen besonderer Komplexität, die Tätigkeiten bzgl. Datentransfers, die Abgabe von Ergebnissen angewandter Forschung.
Die Formen der Betriebsverwicklung in die Hochschuldidaktik sind selbstverständlich differenziert und folgendermaßen abstufbar: In der
1. Stufe greift der Betrieb, der sich bereit erklärt, eine gewisse Zahl von Absolventen aufzunehmen, nicht besonders in die Studienganggestaltung ein, sondern kümmert sich eher darum, einige seiner Führungskräfte unter den Lehrkräften einzureihen sowie durch Besichtigungen, Praktika, Stipendien usw. die Studenten in den Betrieb einzubeziehen; in einer
2. Stufe entsteht der Studiengang auf der Basis einer bewährten Erfahrung in der Zusammenarbeit zwischen Fachbereichen und Betrieben - bzgl. wissenschaftlicher Forschung; die Ausbildung von Führungskräften entspringt dann aus dem schon fruchtbaren Nährboden von Beziehungen; in einer
3. Stufe wird die Universität vom Betrieb beauftragt, einen Studiengang aufzubauen; diese Vorgehensweise wird für die Ausbildung und für die berufliche Fortbildung der schon Angestellten sowie in der Umstellung und Umstrukturierung von Produktionsverfahren einbezogenen Führungskräfte bevorzugt.
Es gibt dann eine institutionelle Zusammenarbeit, die wiederum als Hauptdarsteller die Universität und die Unternehmerverbände hat. Zu diesem Bereich gehören die Rahmenabkommen zwischen Industrieverbänden, Universitäten, Genossenschaften und technisch-wissenschaftlichen Anlagen sowie die Initiative für die Übertragung und Verbreitung der Ergebnisse angewandter Forschung, die Zusammenarbeit in Rahmen von nationalen Forschungsprogrammen, die gemeinsamen Initiative Universitäts-Unternehmen für die Realisierung neuer Studiengänge.





